Generalplaner, Architekten, Ingenieure, Fachplaner & Projektsteuerer

Mit einem professionellen Versicherungsschutz über AIC stehen Sie auf der sicheren Seite.
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Von Generalplanern, Architekten, Ingenieuren, Fachplanern sowie Projektsteuerern werden umfangreiche und teilweise fachübergreifende Aufgaben mit weitreichender Verantwortung und hohen Haftungsrisiken unter Mitberücksichtigung der beauftragten Subunternehmer übernommen.

Bereits kleine Fehler und Unachtsamkeiten können weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Neben Mehrkosten durch Bauverzögerung, Versäumnissen mit finanziellen Folgen bis hin zum Teilabbruch und Wiederaufbau wegen Berechnungsfehlern kann so einiges während der Planung und Erstellung eines Bauwerks auf Sie zukommen. Je grösser das Projekt, desto immenser die Risiken und Auswirkungen für Sie und Ihr Unternehmen. Reputationsrisiken oder der finanzielle Kollaps können Sie und Ihr Unternehmen nachhaltig schädigen.

Unser hochqualifiziertes Expertenteam erarbeitet für Sie den idealen und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz, auch auf Basis Ihrer bestehenden Deckung Ihres bisherigen Versicherungsträgers.

Allgemeine Empfehlung

Die AIC Berufshaftpflichtversicherung Premium

Allgemeine Empfehlung

Die AIC Berufshaftpflicht-
versicherung Premium

Ihre individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte AIC Berufshaftpflichtversicherung Premium schützt Sie und Ihr Unternehmen in mehrfacher Hinsicht.

Zum einen sind Sie gegen ungerechtfertigte Ansprüche geschützt, welche unsere AIC Juristen für Sie und Ihr Unternehmen gemeinsam mit dem Versicherer abwehren. Zum anderen werden berechtigte Ansprüche durch das breit abgestützte Deckungspaket unserer Berufshaftpflichtversicherung reguliert und durch die hauseigene AIC Schadenabteilung begleitet.

Mit der AIC Berufshaftpflichtversicherung Premium erhalten Sie nicht nur den besten und umfassendsten Versicherungsschutz, sondern erhalten zudem Unterstützung durch unsere Rechtsabteilung bei allgemeinen versicherungstechnischen und haftungsrelevanten Themen, wie zum Beispiel bei der Prüfung der Werkverträge im Hinblick auf den optimalen Versicherungsschutz.

Je nach Umfang des Versicherungsschutzes und der Höhe der Versicherungssummen, können auch grössere Bauvorhaben mit der «durchlaufenden Berufshaftpflichtversicherung von AIC» bedenkenlos realisiert und umgesetzt werden. Gleichwohl empfehlen wir eine kurze Deckungsprüfung vor jedem Projekt, gerade wenn Sie jährlich mehrere Planungen und Projekte gleichzeitig bearbeiten. 

Ergänzend zur klassischen durchlaufenden Berufshaftpflichtversicherung empfehlen wir zudem für Generalplaner, Architekten, Ingenieure sowie alle Fachplaner die Auskopplung von grossen Projekten in sogenannte objektbezogene Planungs-Haftpflichtversicherung. Mehr Informationen finden Sie unter Objektversicherung/Generalplaner-Versicherung im rechten Fenster.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse und Projekte zu finden.

Vergessen Sie nicht Ihren Bauherrn auf den Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung hinzuweisen.

Zusatzempfehlung für Generalplaner

Objektversicherung/ Generalplaner-Versicherung/ objektbezogene Planungs-Haftpflichtversicherung

Die objektbezogene Planungs-Haftpflichtversicherung – kurz Objektversicherung bzw. Objekthaftpflicht – ist eine spezielle Ausprägung der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure, die auf die besonderen Belange und Anforderungen zumeist komplexer und exponierter Bauvorhaben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial zugeschnitten ist.

Je nach Ausgestaltung bietet die Objektversicherung dem einzelnen Planer oder auch der Gesamtheit aller Planungsbeteiligten – angefangen vom Generalplaner bis hin zum Fachingenieur – Versicherungsschutz für Leistungen, die in dem konkreten Bauvorhaben erbracht werden. Bei anspruchsvollen Bauvorhaben kann die Objektversicherung eine sehr empfehlenswerte Alternative zu einer herkömmlichen Berufshaftpflichtversicherung für Architekten sein. Schäden aus der Objektversicherung gehen nicht zu Lasten Ihrer durchlaufenden Berufshaftpflichtversicherung, sofern hierfür eine entsprechende Nullstellung vereinbart gilt (Standard bei der AIC Berufshaftpflichtversicherung Premium). In diesem Fall müssen Honorare, die auf das separat versicherte Objekt entfallen, nicht mehr Ihrem Berufshaftpflichtversicherer gemeldet werden; sie werden von der Beitragsberechnung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung ausgenommen!

Gründe, die für den Abschluss einer eigenständigen Objektversicherung sprechen

  • Die Objektversicherung berücksichtigt alle in der Versicherungspolice aufgeführten Planer z.B. Generalplaner [mit oder ohne Haftpflicht der Fachplaner], Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, usw.
  • Die Objektversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden als auch Bauten- und Anlageschäden im Zusammenhang mit den in der Versicherungspolice konkret beschriebenen Leistungen für das versicherte Bauvorhaben [Objekt]
  • keine Streitigkeiten im Schadenfall über Zuständigkeiten – der Versicherungsschutz gilt für alle Beteiligten
  • keine Streitigkeiten im Schadenfall bezüglich Schuldfrage oder Ursache (unter den Versicherten)
  • produktive Schadenabwicklung, da nur eine Gesellschaft aktiv werden muss
  • keine unerwarteten Lücken des Versicherungsschutzes der einzelnen Beteiligten – aufgrund von einem einheitlichen und individuell auf das Projekt abgestimmten Versicherungsschutz
  • Cross Liability Deckung – Ansprüche im Innenverhältnis (Solidardeckung) sind mitversichert
  • Reservation eigenständiger Versicherungssummen für das Bauprojekt (i.d.R. werden mehrere Projekte gleichzeitig geplant und Ihre Berufshaftpflicht stellt die Versicherungssumme nur einmal oder zweimal pro Jahr zur Verfügung «Risiko der Deckungserschöpfung»)
  • Individuelle Abstimmung der Deckung auf das jeweilige Projekt (Gesundheitswesen; Wohnungsbau oder Tiefbau haben unterschiedliche Anforderungen)

Wir empfehlen in aller Regel den Abschluss einer eigenständigen Objektversicherung, wenn eines der nachfolgenden Kriterien zutrifft:

  • Auftraggeber/Bauherrn verlangen den Abschluss einer objektbezogenen Planungs-Haftpflichtversicherung [z.B. als Forderung im Werkvertrag]
  • Auftraggeber/Bauherrn fordern den Nachweis hoher Deckungssummen oder eigenständiger Deckungssummen nur für das zu versichernde Bauvorhaben
  • Ihre durchlaufende Berufshaftpflichtversicherung bietet nicht ausreichend hohe Versicherungssummen
  • Sie wollen eine eigenständige Deckung mit reservierten Versicherungssummen für das Bauprojekt
  • Es handelt sich um Projekte mit hohen Bausummen oder aussergewöhnlich hohen Anforderungen an die technische Realisierung
  • Das Bauvorhaben wird im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft oder im Wege einer Generalplanung mit Vergabe der fachfremden Leistungen abgewickelt
  • Es handelt sich um ein Projekt im Ausland [Hinweis: in einigen Ländern besteht eine lokale Versicherungspflicht]
  • Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse und Projekte zu finden.

Vergessen Sie nicht Ihren Bauherrn auf den Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung hinzuweisen.

Unser Service

AIC bietet den Kunden nicht nur vergleichsweise preiswerte Lösungen zur Verringerung von beruflichen Risiken. Unsere AIC-Leistungen gehen weit über den Marktdurchschnitt hinaus:

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Risikoanalyse, Ausschreibung und Angebotsauswertung für Ihre Versicherung, individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse oder Ihr Projekt
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Umfassende Detailanalyse des „Kleingedruckten“ Ihrer Versicherungsbedingungen

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Durchsetzung von Versicherungsansprüchen im Schadenfall, durch unsere hausinterne Schadenabteilung

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kostenfreie versicherungstechnische Prüfung von Werk- und Dienstleistungsverträgen durch unsere AIC-Juristen

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Forderungsmanagement zur Durchsetzung Ihrer Honoraransprüche
=
Newsletter zu baurechtlichen Themen
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und vieles mehr …

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Vielen Dank, dass Sie sich für unsere leistungsfähigen AIC-Produkte interessieren. Gern stellen wir Ihnen die gewünschten Unterlagen zusammen. In der Regel erhalten Sie schon innerhalb von 24 Stunden unsere Antwort.

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