Bauherren, Bauträger & Projektentwickler
Für Sie als Bauherr, Bauträger oder Projektentwickler zählt die finanzielle Absicherung Ihrer Investitionen zu den wichtigsten Fragen, welche Sie schon vor Beginn eines Bauvorhabens mit AIC beantworten können.
Die leistungsstarken Bauversicherungen von AIC verschaffen Ihnen den notwendigen Versicherungsschutz in einem komplexen Haftungsumfeld.
Als Bauherr kann man Sie für fast sämtliche Eventualitäten bezüglich des Bauvorhabens und auf dem Bauareal zur Verantwortung ziehen. Als oberster Projektleiter haften Sie als Bauherr kausal, auch wenn Sie kein Verschulden trifft. In der Kausalhaftung besteht die umgekehrte Beweislast, Sie als Beklagter müssen sich von der Anschuldigung durch Beweise entlasten, was oftmals sehr schwierig ist.
Als Bauherr können Sie in vielerlei Hinsicht haftbar gemacht werden.
Die Haftung aus Grundeigentum nach ZGB Art. 679 besagt, dass die Überschreitung von Eigentumsrechten (auch in der Bauphase) Dritten das Recht verschafft, Sie als Bauherr zum Schutz vor Schaden oder Schadenersatz verklagen zu können.
Als Bauherr haften Sie auch für Handlungen Ihrer Beauftragten (Architekten, Ingenieure, Ausführende etc.), die zu Schäden führen. Ein allfälliger Regress auf die Baufachleute ist nur dann möglich, wenn der Schaden schuldhaft herbeigeführt wurde.
Eine Erweiterung der Haftung aus Grundeigentum nach ZGB Art. 679 ist im Nachbarschaftsrecht ZGB Art. 684 Sollte ein Nachbar durch Erschütterungen oder Immissionen infolge Bauarbeiten geschädigt werden, so hat dieser das Recht, seine Schadenersatzansprüche direkt an den Bauherrn zu stellen. Der Geschädigte muss weder den Verursacher (Baufachleute i.d.R.) kennen noch dem Bauherrn ein Verschulden beweisen können (Kausalhaftung).
Die Werkhaftung nach OR Art. 58 – Als Eigentümer eines Gebäudes oder anderen Werks muss man den Schaden ersetzen, der infolge mangelhaften Unterhalts und fehlerhafter Anlage entstanden ist. Dazu zählen insbesondere mangelhafte Baustellensicherung, ungesicherte Gruben und Schächte als auch sich lösende Bedachungsmaterialien.
Sollte keines der aufgeführten Gesetze zum Tragen kommen, kann gegen die Bauherren der allgemeine OR Artikel 41 Haftung aus unerlaubte Handlung verwendet werden.
Statistisch gesehen wird die Hälfte aller Bauvorhaben von unvorhersehbaren Ereignissen betroffen, die zu Schäden am Bauwerk und zu zusätzlichen Kosten für den Bauherrn führen.
AIC unterstützt Sie dabei, eine ganzheitliche, kapitalschonende Bauversicherungslösung zu finden.
Allgemeine Empfehlung
Die AIC Bauversicherungen
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung über AIC schützt Sie als Bauherrn vor den Kosten aus entsprechenden Haftpflichtansprüchen während der Bauphase.
Zudem geniessen Sie Versicherungsschutz für die Kosten der anwaltlichen Vertretung, Schadensachverständigen und Prozessführung bei der Abwehr unberechtigter Forderungen gegen Ihr Unternehmen oder Sie als Bauherrn
Weitere Deckungsbausteine und Leistungsmerkmale
- deckt Personen- und Sachschäden, sowie reine Vermögenschäden als Folge davon
- deckt Schäden, welche dem Nachbarn entstehen (Kausalhaftung wie oben beschrieben)
- Schadenverhütungskosten
- Rechtschutz im Strafverfahren
- Besucherunfalldeckung
- reine Vermögensschäden
Bauwesenversicherung
Die Bauwesenversicherung ist Ihre Vollkasko für Ihre Investition, Ihr Eigentum, das Bauwerk und den Baugrund. Lässt sich im Schadenfall kein Verschulden zu Lasten einer der beteiligten Auftragnehmer feststellen, übernimmt der Bauherr die Kosten für Wiederherstellung aus Beschädigungen und Zerstörung. Verzögert sich die Baufertigstellung und der damit verbundene Bezug der Liegenschaft wegen eines Bauleistungsschadens, entstehen empfindliche Ertragsausfälle zumal die Finanzierung der Bauvorhaben eng kalkuliert ist. Mit unserer AIC Bauwesenversicherung können Sie solche Risiken versichern.
Weitere Deckungsbausteine und Leistungsmerkmale
- Schäden am entstehenden Bauwerk
- sämtliche Bauleistungen und Baustoffe Ihres Bauprojekts
- Schutz vor Baustopps & Bauunterbrechungen durch Bevorschussung
- Mehrkosten wie Aufräum-, Schadensuch-, Abbruch-, und Wiederaufbauarbeiten
- Innere Unruhen, Sprayer und Vandalenschäden sowie Wasserschäden
- Feuer, Elementarschadendeckung in den Kantonen ohne kantonale Gebäudeversicherungsanstalt (Bauzeitversicherung)
- Erdsondenbohrungen «Arteserdeckung»
- Diebstahl von festverbauten Bauteilen
- Einbruchdiebstahl von beweglichen Bauteilen
- Baugrund und Bodenmassen
- Sturm, Hochwasser, Erdrutsch
- Maintenance Deckung für 2 Jahre
- Erdbebendeckung
- Kranhakenschäden
- Baugeräte, Baugerüste, Baumaschinen und Werkzeuge
- Ertragsausfall- und Mehrkosten
Die Bauzeitversicherung (Rohbauversicherung)
Versichert Ihr Gebäude während der Bauphase gegen Feuer- und Elementarschäden (Beispielsweise wirft ein Sturm die Aussenmauer um). In den Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherung ist die Bauzeitversicherung obligatorisch und wird i.d.R. durch Ihren Architekten oder Generalunternehmer bei der Baueingabe bereits angemeldet. AIC empfiehlt den Abschluss einer Bauzeitversicherung aber auch in den übrigen Kantonen (wird als Zusatzdeckung in die Bauwesenversicherung miteingeschlossen).
Bauzeitversicherung versichert den Mehrwert bei Umbauten und den steigenden Gebäudeversicherungswert bei Neubauten. Die Kosten für diese Versicherung betragen i.d.R. einen Bruchteil der kantonalen Gebäudeversicherungskosten.
Nach Baufertigstellung und Schätzung des Gebäudes sollte die Bauzeitversicherung bei den kantonalen Versicherungen abgemeldet werden, da diese Versicherung nicht automatisch endet.
Kantone mit kantonaler Gebäudeversicherung
VD Waadt, FR Freiburg, NE Neuenburg, BE Bern, JU Jura, SO Solothurn, BS Basel, BL Baselland, AG Aargau, LU Luzern, NW Nidwalden, ZG Zug, ZH Zürich, SH Schaffhausen, TG Thurgau, AR Appenzell Ausserrhoden, SG St. Gallen, GL Glarus, GR Graubünden
Kantone ohne kantonale Gebäudeversicherung aber mit Versicherungspflicht
OW Obwalden, UR Uri, SZ Schwyz, AI Appenzell Innerrhoden, FL (Fürstentum Liechtenstein)
Kantone ohne kantonale Gebäudeversicherung und ohne Versicherungspflicht
GE Genf, VS Wallis, TI Tessin
Bauherrenrechtsschutz
Die Bauherrenrechtsschutzdeckung unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und Ansprüche. Mit steigendem Kosten- und Zeitdruck, häufen sich auch die Differenzen zwischen den Baubeteiligten nach Baufertigstellung bezüglich der Mängelbehebung. Neben langwierigen Prozessen können auch Gutachter und Anwälte sehr kostspielig werden. Hier kann die Bauherrenrechtschutz eine budgetierbare Lösung sein.
Leistungsumfang und Rechtsgebiete
- Anwaltskosten
- Kosten für Gutachten
- Gerichts- und Verfahrenskosten
- Prozessentschädigung an die Gegenpartei
- Inkasso von Forderungen
- Werkvertragsrecht
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Schadenersatzrecht
- Architekturverträge
- Versicherungsrecht
Baugarantien
Immer häufiger treten nach Fertigstellung Baumängel auf. Die beauftragten Unternehmer haften für offensichtliche und verdeckte Baumängel bis zu 5 Jahren nach Bauabnahme. Allerdings kann das Durchsetzen der eigenen Ansprüche auf Mangelbeseitigung herausfordernd sein, vor allem dann, wenn nicht klar ist wer für den Mangel verantwortlich ist. Deshalb empfehlen wir, je nach Projekt und Risiko, dem Bauherrn auf den Abschluss einer Baugarantieversicherung zu bestehen.
Garantiearten
- Die AIC Werkgarantie schützt den Bauherrn für den Fall, dass der Unternehmer nicht in der Lage (Konkurs) oder nicht gewillt ist, seinen Verpflichtungen für die Mangelbeseitigung nachzukommen.
- Die AIC Anzahlungsgarantie bewahrt den Bauherrn vor Verlust seiner Vorauszahlung
- Die AIC Erfüllungsgarantie sichert allfällige Ansprüche bei nicht ordnungsgemässer Erfüllung durch den Unternehmer
Die verschiedenen Garantieformen
Die Solidarbürgschaft nach OR Art 492 ff erbringt Leistungen gemäss Vertrag oder Versicherungspolice sobald ein Leistungsrückstand eintritt oder die Mahnungen beim Bauunternehmer ergebnislos bleiben oder der beauftrage Unternehmer offenkundig zahlungsunfähig ist.
Die Garantie auf erstes Verlangen nach OR Art. 111, räumt dem Garantieempfänger ein unwiderrufliches Versprechen ein, auf sein Verlangen einen bestimmten Betrag ohne Möglichkeit auf Einrede zu bezahlen.
Gebäudeversicherung samt Haustechnischen Anlagen
Nach der Bauwerksfertigstellung bzw. Bauwerksabnahme erhalten Sie mit der
Gebäudeversicherung über AIC eine umfangreiche Anschlussdeckung, abgestimmt auf die Gegebenheiten der Liegenschaft, Ihrer Lage und der Eigentumsform. Häufig werden die Leistungsunterschiede der kantonalen Gebäudeversicherungen unterschätzt oder bleiben unberücksichtigt. Es kann sehr empfindliche finanzielle Folgen haben, ob 10% der Schadensumme oder 100% des Gebäudeversicherungswertes versichert sind. Auch Gebäudeumschwung oder fachlich genannt «bauliche Einrichtungen» wie z.B. Stützmauern, sind nicht zwingend Bestandteil jeder Deckung.
Die Konzepte zur Gebäudeversicherung über AIC sind vielseitig und werden jedem noch so hohen Anspruch gerecht.
Konzepte zur Gebäudeversicherung
- Die AIC Gebäudeversicherung übernimmt den weiteren Versicherungsschutz Ihrer Immobilien im Moment der Fertigstellung. Ein breit abgestütztes Deckungskonzept schützt Ihr Vermögen und Ihre Rendite
- klassische Deckung oder All-Risk Konzepte – alles drin was man braucht
- baut auf kantonalen Gebäudeversicherungsschutz auf und erweitert diesen
- Erdbebendeckung
- Haustechnische Anlagen (Comfortlüftung, Photovoltaik, Lifte, Erdsonden, etc.)
- Diebstahlschäden
- Vandalismus
- Mietertragsausfälle
- Haftpflichtdeckung
- Glas
- Nachteuerung
- Mehrkosten
Haben Sie an alles gedacht? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne die passenden und erforderlichen Lösungen für Ihr Vorhaben zu erarbeiten.
Die Leistungsübersicht ist stark verkürzt wiedergegeben. Massgebend sind die jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners. Bitte beachten Sie, dass bestimmte genannte Zusatzbedingungen je Versicherungsgesellschaft bzw. Konzept variieren.
Alles aus einer Hand
Die AIC Multi Risk Bauplatzlösung
Grosse und komplexe Bauprojekte verlangen nach umfangreichen Versicherungslösungen zur Reduktion von Risiken. Je anspruchsvoller das zu versichernde Bauprojekt, umso weitreichender die Versicherungslösung. Dabei kann man schnell den Überblick verlieren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Versicherungsdeckung der am Bau beteiligten Planer und Unternehmer derart unterschiedlich ausfallen kann, dass es ein erhöhtes Risiko darstellt ohne objektbezogene Bauplatzversicherung zu operieren. Mit der AIC Multi Risk Bauplatzlösung werden alle notwendigen Versicherungen während der Bauphase in einer massgeschneiderten Lösung vereint.
Welche Versicherungen sind enthalten?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung über AIC schützt Sie als Bauherrn vor den Kosten aus entsprechenden Haftpflichtansprüchen während der Bauphase.
Zudem geniessen Sie Versicherungsschutz für die Kosten der anwaltlichen Vertretung, Schadensachverständigen und Prozessführung bei der Abwehr unberechtigter Forderungen gegen Ihr Unternehmen oder Sie als Bauherrn
Bauherrenhaftpflicht
Bauwesenversicherung
Berufshaftpflichtversicherung der Planergemeinschaft
Betriebshaftpflichtversicherung der Bauunternehmer
Montageversicherung
Transportversicherung
Sachversicherung
Besucherunfallversicherung
Baugarantien
Bauherrenrechtsschutz optional
Warum eine Bauplatzlösung
umfassender Versicherungsschutz in einem einzigen objektbezogenen Gesamtvertrag
Volle Transparenz
Kosten- und Zeitersparnis
allumfassender Versicherungsschutz – keine Deckungslücken und damit fehlender Versicherungsschutz der Versicherungspolicen der einzelnen Auftragnehmer
Kostenverteilung – Prämienanteile können auf die mitversicherten Auftragnehmer Unternehmer umgelegt werden
Innenverhältnis ist versichert – Cross Liability Deckung
d.R. ein Versicherer – produktivere Schadenabwicklung
reservierte Versicherungssumme – keine Deckungserschöpfung
Haben Sie an alles gedacht? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne die passenden und erforderlichen Lösungen für Ihr Vorhaben zu erarbeiten.
Die Leistungsübersicht ist stark verkürzt wiedergegeben. Massgebend sind die jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners. Bitte beachten Sie, dass bestimmte genannte Zusatzbedingungen je Versicherungsgesellschaft bzw. Konzept variieren
Unser Service
AIC bietet den Kunden nicht nur vergleichsweise preiswerte Lösungen zur Verringerung von beruflichen Risiken. Unsere AIC-Leistungen gehen weit über den Marktdurchschnitt hinaus:
Risikoanalyse, Ausschreibung und Angebotsauswertung für Ihre Versicherung, individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse oder Ihr Projekt (sollte zur objektbezogenen Police)
Umfassende Detailanalyse des „Kleingedruckten“ Ihrer Versicherungsbedingungen
Durchsetzung von Versicherungsansprüchen im Schadenfall, durch unsere hausinterne Schadensabteilung
kostenfreie versicherungstechnische Prüfung von Werk- und Dienstleistungsverträgen durch unsere AIC-Juristen
Optional – Versicherungsschutz zur Durchsetzung Ihrer Honoraransprüche
Ihr Nutzen / Unser Mehr
Sicherheit für Sie – von Experten für Experten seit über 20 Jahren spezialisiert auf Bau- und Immobilienrisiken
Wir sind kein Allbranchenbroker – sondern fokussieren uns auf unsere Kernkompetenzen wie Bauversicherungen und Gebäudegesamtlösungen
Alles aus einer Hand – wir haben Standorte und Partner in den wichtigsten Ländern in Europa und begleiten Projekte weltweit
Internationaler Versicherungsschutz – mehr als 100 Versicherer weltweit Arbeiten mit AIC zusammen
breit ausgebildetes Expertenteam
Inhouse Schadenbearbeitung- mit eigenem Juristenteam
Werkvertragsprüfung – hinsichtlich versicherbarer Auflagen
Kundenstimmen
Führende Firmen, Bauherren und Investoren vertrauen unserem Service. Werden auch Sie Kunde von AIC und profitieren Sie langfristig von unserer Expertise.
«Für die Ausarbeitung der relevanten Bauversicherungen für unsere Projekte haben wir mit AIC Swiss AG zusammengearbeitet. Die Detailanalyse der unterschiedlichen Angebote und die Abstimmung auf bestehende und anschliessende Versicherungen haben uns bei der Entscheidungsfindung sehr geholfen. Wir sind mit der Umsetzung und Beratung sehr zufrieden und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.»
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